Gottes „Ja“ zum getauften Menschen gilt ein für allemal. Er zieht es nicht zurück, auch wenn Menschen andere Wege gehen. Deshalb kann und braucht die Taufe nicht wiederholt werden, wenn ein Mensch sich neu auf seinen Glauben besinnt. Wer aus einer christlichen Kirche ausgetreten ist, wird bei einem Wiedereintritt nicht erneut getauft. Die Taufe behält ihre Gültigkeit während des ganzen Lebens. Wenn sie den Kircheneintritt feiern wollen, laden wir Sie dazu zu einem Gottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahls ein. Auf Ihren Wunsch hin können Sie zum Anlass des Wiedereintritts gesegnet werden.
Wenn Sie nicht getauft sind, geschieht der Kircheneintritt durch die Taufe.
Wie trete ich von einer anderen Kirche oder Konfession in die Evangelisch-Lutherische Kirche über?
Bei einem Übertritt von einer anderen Konfession muss zunächst auf dem Standesamt der Austritt aus der Kirche anderer Konfession erklärt werden.
Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, sobald es das 12. Lebensjahr erreicht hat. Eine „Glaubensprüfung“ gibt es natürlich nicht. Sie werden sich selbst geprüft haben, diesen Schritt zu tun.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Wenn Sie Kirchenmitglied sind, unterstützen Sie - sofern Sie ein Einkommen haben – durch Ihre Kirchensteuer solidarisch die Aufgaben unserer Kirche. Die Kirchensteuer beträgt 8% Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer (nicht des Einkommens!).
Was habe ich von der Kirchenmitgliedschaft?
Sie gehören wieder richtig dazu! Sie können Patin bzw. Pate werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie sind Teil der großen Gemeinschaft, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens sucht, und dabei auf die Hilfe des lebendigen Gottes vertraut. Sie unterstützen durch Ihre Solidarität viele gemeinnützige und soziale Arbeit und wunderbare kulturprägende und heimatgebende Gebäude. Sie erhalten völlig neue Freiräume, sich in einem vielfältigen Gemeindeleben zu engagieren. Sie lernen viele engagierte Menschen kennen und können neue Kontakte knüpfen. Nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Bestattung.
Und wie mache ich das jetzt?
Rufen Sie uns in unserem Pfarramt an. Oder sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Wahl. Bringen Sie bitte zum Gespräch einen Ausweis, die Austrittsbescheinigung und nach Möglichkeit auch die Taufurkunde mit.